Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

Allgemein

 

Sämtliche Lieferungen und Leistungen – dazu gehört auch die Überlassung von Software - erfolgen ausschließlich zu den folgenden Liefer- und Zahlungs-bedingungen. Davon abweichenden Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns nur, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Durch die Erteilung eines Auftrages und die Annahme der von uns gelieferten Waren bestätigt der Kunde sein Einverständnis mit unseren Bedingungen.

 

Angebot und Lieferung

 

Alle Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als von uns angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind oder die Lieferung ausgeführt worden ist. Angaben über Liefertermine sind unverbindlich und berechtigen in keinem Falle bei einer Überschreitung zu Schadensersatzansprüchen. Eine Schadensersatzleistung für Folgeschäden wird ausgeschlossen. Alle Ereignisse höherer Gewalt oder andere Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, berechtigen uns nach unserer Wahl, vom Vertrag zurückzu-treten, die Lieferzeit um einen ent-sprechenden Zeitraum zu verlängern oder Liefermengen zu kürzen. Schadensersatzansprüche sind in jedem Falle ausgeschlossen. Annullierungen fest erteilter Aufträge können nur mit unserer Zustimmung vorgenommen werden. Nimmt der Käufer fest bestellte Ware nicht ab, sind wir berechtigt, die Ware auf seine Kosten und Gefahr einzulagern; der Kaufpreis wird dann sofort fällig. Nebenabreden und müssen durch uns schriftlich bestätigt werden. Konstruktions- und Gewichtsänderun-gen, soweit sie dem technischen Fort-schritt dienen, behalten wir uns vor. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulations-fehler sind für uns nicht verbindlich und geben keinen Anspruch auf Erfüllung oder Schadensersatz.

 

Versand

 

Der Versand erfolgt unfrei ab unserem Lager. Etwaige Versandvorschriften werden in der Regel eingehalten. Der Versand erfolgt immer auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Ver-schlechterung geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verlassen hat. Die Gefahr geht auch dann auf den Käufer über, wenn die Waren versandbereit sind, der Versand aber aus Gründen verzögert wird, die wir nicht zu vertreten haben. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware während des Transports zu versichern.

 

Montagebedingungen

 

Der Auftraggeber hat vor Ort recht-zeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die erforderlich sind, dass wir unsere Leistungen ohne Verzöger-ungen unter angemessenen Arbeits-bedingungen erbringen können. Verzögert sich die Montage oder Inbetriebnahme der Anlage, weil der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, so sind die uns dadurch entstandenen Kosten zu vergüten. Hierzu gehören insbesondere die Wartezeit des Montagepersonals bzw. Abnahme-ingenieurs zuzüglich Fahrkosten und Auslösungen. Die von uns gelieferten und/oder mon-tierten Anlagen sind bei der probe-weisen Inbetriebnahme abzunehmen. Unterbleibt die Abnahme, so gelten unsere Leistungen als ordnungsgemäß erbracht.

 

 

Beratung

 

Wenn wir vor bei oder nach Abschluss eines Vertrages, im Zusammenhang der Durchführung einer Reparatur/ Montage oder aus welchem Grund auch immer einen Rat oder eine Empfehlung bzw. eine Auskunft ertei-len, so haften wir nur dann, wenn wir hierfür schriftlich ein besonderes Entgelt vereinbart haben. In diesem Falle sind wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verantwort-lich zu machen. Die Haftung be-schränkt sich auf 25% des vereinbar-ten Entgeltes.

 

Preise

 

Die Preise werden nach der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste be-rechnet. Ist für die Lieferung der bestä-tigten Ware ein Zeitpunkt von über vier Monaten nach dem Zugang der Auf-tragsbestätigung beim Käufer verein-bart, so kann eine Erhöhung der Preise unserer Vorlieferanten zum Zeitpunkt der Lieferung an uns in gleicher Höhe - ohne einen weiteren Zuschlag – durch uns an den Käufer weitergegeben werden.

 

Zahlungsbedingungen

 

Sofern nicht schriftlich besondere Zahlungsbedingungen vereinbart wor-den sind, sind die Rechnungsbeträge innerhalb acht Tagen nach Rech-nungsdatum abzüglich 2% Skonto oder 30 Tagen netto zu bezahlen. Ist eine Zahlung nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt, gerät der Käufer in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenansprüchen sowie die Geltend-machung von Zurückbehaltungsrech-ten seitens des Käufers ist ausge-schlossen. Kommt der Auftraggeber in Verzug, so sind wir vorbehaltlich der Geltend-machung eines weitergehenden Ver-zugsschadens berechtigt, Verzugs-zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Nachnahme vorzunehmen oder die Lieferung zurückzuhalten. Im Falle des Verzuges des Käufers wird der gesamte Kaufpreis für sämtliche gelieferte Ware sofort fällig. Tritt nach Abschluss des Vertrages in der Kreditwürdigkeit des Käufers eine Verschlechterung ein oder werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag auch dann berechtigt, wenn bereits Teillieferungen durchgeführt sind. Wechsel oder Schecks werden von uns nur erfüllungshalber angenommen. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.

 

Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller gegen-wärtig bestehenden und künftigen For-derungen aus der Geschäftsbezie-hung mit dem Besteller, unabhängig von Rechtsgrunde, unser Eigentum. Die Geltendmachung unserer Eigen-tumsvorbehaltsrechte ist nicht als Rücktritt vom Vertrag anzusehen. Es verbleiben uns vielmehr neben dem Anspruch auf Herausgabe unseres Eigentums unsere Rechte aus dem Kaufvertrag, insbesondere auf Ersatz von Schaden und entgangenem Gewinn. Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die daraus hergestellten Gegenstände vom Käufer weiterveräußert, verarbeitet oder ein-gebaut, so gehen alle dem Käufer daraus erwachsenden Rechte auf uns über. Forderungen aus einer Weiter-veräußerung werden bereits jetzt an uns abgetreten. Der Käufer ist zur Ein-ziehung der aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen bis auf Wi-derruf berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretungen seinen Vertragspartnern gegenüber bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Vertragspartner des Käufers erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Eine Verpfändung oder Sicherungs-übertragung der unter Eigentumsvor- behalt gelieferten Ware zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Werden in unserem Eigentum stehen-de Waren gepfändet oder erfolgt sonst ein Eingriff Dritter, der unsere Rechte oder unsere Verfügungsmöglichkeit ge-fährdet, so hat der Käufer uns hiervon zu unterrichten. Wir verpflichten uns, auf Anforderung des Käufers nach unserer Wahl Sicher-heiten freizugeben, die unsere Forder-ungen um mehr als 20% übersteigen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder stellt er seine Zahlungen ein oder löst er einen Scheck oder Wechsel nicht ein, sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren jederzeit in unseren unmittelbaren Besitz zu nehmen. Alle entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

 

Garantie, Haftung, Verjährung

 

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang zu unter-suchen und evtl. Mängel dem Fracht-führer auf dem Lieferschein anzuzei-gen. Für die Anerkennung von bei einer solchen Untersuchung erkennbaren Mängel ist Voraussetzung, dass die Ware noch nicht eingebaut oder in Benutzung genommen worden ist. Bei versteckten Mängeln gelten folgende Gewährleistungsfristen: 12 Monate ab Lieferdatum. Mängelrügen sind uns innerhalb von längstens sieben Tagen schriftlich anzuzeigen. Tritt eine Verschlechterung des be-mängelten Gegenstandes durch ver-spätete Mängelrüge ein, werden wir von einer Gewährleistungshaftung frei. Entsprechendes gilt, wenn seitens des Käufers oder Dritter ohne unsere vor-herige schriftliche Genehmigung Änderungen, Reparatur- oder Instand-setzungsarbeiten vorgenommen werden. Beanstandungen können nur geltend gemacht werden, wenn die Waren entsprechend unserer Einbau- und Be-triebsanleitung aufgestellt und benutzt wurden. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind:

Fehlerhafte Montage, natürliche Ab-nutzung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelnde Bau-arbeiten, falsche Planung, chemische-, elektronische- oder elektrische Ein-flüsse, sofern sie nicht auf ein Ver-schulden unsererseits zurückzuführen sind. Regel- und Steuerungen dürfen keiner Wärmestrahlung, keinerlei An-griffen von Gasen oder sonstigen chemischen Einflüssen und keinen Erschütterungen ausgesetzt werden. Voraussetzung für eine Gewähr-leistung ist weiter die Unverletztheit von Plomben und Seriennummern.

 

Mangelhafte Teile werden von uns repariert oder ausgetauscht. Die mit dem Ein- und/oder Ausbau der mangelhaften Teile verbundenen Kosten sowie die durch den Versand der mangelhaften und reparierten oder ausgetauschten Teile entstehenden Frachtkosten tragen wir nicht. Alle anderen Mängelansprüche, auch der Durchführung von Reparaturen und Montagen oder aus anderen Gründen verjähren spätestens binnen 3 Mona-ten nach der Lieferung oder nach Beendigung unserer Leistungen.

Mängel, die nicht auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, reparieren wir. Stattdessen können wir den Minderwert ersetzen. Für Folge-schäden aufgrund mangelnder Liefer-ung oder Leistung (Montage/ Repara-tur usw.), die nach diesen Bedingung-en nicht der Auftraggeber zu verschul-den hat, haften wir aufgrund der ge-setzlichen Bestimmungen, jedoch nur bis 25% des für die mangelhafte Sache oder die mangelhafte Leistung berech-neten Betrags.

Die mangelhaften Anlagen oder Zube-hörteile sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befinden, zu unserer Be-sichtigung bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt jede Haftung für uns aus. Die vorstehenden Bestimmungen gel-ten auch bei anderer als vertragsge-mäßer Ware oder beim fehlen schrift-lich zugesicherter Eigenschaften.

Wir sind auch nicht verpflichtet, zu prüfen, ob Einrichtungen, die wir nicht liefern, in oder an die unsere Lieferung jedoch eingebaut oder angebaut wird oder die sonst zu unserer Lieferung oder Leistung eine Beziehung haben, für den beabsichtigten Zweck geeignet sind.

Unsere Haftung richtet sich ausschließ-lich nach diesen Geschäftsbedingun-gen. Alle hierin nicht ausdrücklich zu-gestandenen Ansprüche – auch Scha-denersatzansprüche – gleich welcher Art und uns welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen. § 276 BGB bleibt unberührt. Alle Ansprüche gegen uns verjähren spätestens in einem Jahr, sofern nicht durch diese Geschäftsbedingungen kürzerer Verjährungsfristen vereinbart sind. Ansprüche, gleich welcher Art, können gegen uns nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nicht innerhalb eines Monats, nachdem wir eine Anerken-nung des Anpruches abgelehnt haben, der Anspruch im Rechtswege geltend gemacht wurde.

 

Software

 

An Software jeglicher Art und der dazu-gehörigen Dokumentation erhält der Kunde gegen Entgelt ein nicht über-tragbares Nutzungsrecht. Aquacontrol bleibt Inhaberin des Ur-heberrechts sowie aller anderen ge-werblichen Schutzrechte. Das Recht, Vervielfältigungen anzu-fertigen, ist nur zum Zwecke der Da-tensicherung gegeben. Die Weitergabe an Dritte bedarf unserer Zustimmung. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen hat der Besteller eine Vertragsstrafe in Höhe des 10fachen Auftragswertes zu entrichten. Diese Vertragsstrafe ist auf einen eventuellen Schadensersatzan-spruch nicht anzurechnen. Die Soft-ware und die dazugehörige Dokumen-tation ist auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Für unsere Software leisten wir Ge-währ wir folgt. Die Software ist ord-nungsgemäß dupliziert und auf den in der Dokumentation aufgeführten Hard-wareprofilen lauffähig. Erfüllung der Gewährleistung erfolgt durch Ersatz-lieferung. Schlägt diese nach mehr-maligen Versuchen trotz jeweils ange-messener Friststellung endgültig fehl, so steht dem Kunden das Recht auf Wandlung oder Minderung zu. Im übrigen wird auf die Fehlerfreiheit der Software und Datenstruktur keine Ge-währ übernommen, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich ver-einbart.

 

Gerichtsstand

 

Erfüllungsort ist Wuppertal, Gerichts-stand ist nach unserer Wahl Wuppertal oder der Geschäftssitz des Kunden. Es findet deutsches Recht Anwendung. Die Nichtigkeit einer oder mehrerer Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen.